Arbeitsdienst
Unser Verein
FC Este 2012 e.V. - Arbeitsdienst der aktiven Mitglieder
Kurzfassung
- Gemäß Satzung eine Pflicht für jedes aktive Mitglied
- Zur Ertüchtigung unserer Sportplätze in Moisburg und Wenzendorf
- 5 Stunden Arbeitsdienst pro Saison
- Individuelle Arbeitskarten zum Nachweis
- Bei Nichtleisten finanzielle Ersatzleistung von bis zu 100 € pro Saison
Erläuterung
Gemäß §7 Punkt 5 der Vereinsatzung des FC Este 2012 e.V. sind alle aktiven Mitglieder (Fußballer*innen) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen unentgeltlichen Arbeitsdienst zu leisten.
Derzeit ist mit den Stammvereinen MTV Moisburg und TuS „Jahn“ Hollenstedt/Wenzendorf eine Arbeitspflicht von 5 Stunden pro Saison vereinbart. Wer am Ende einer Saison (Stichtag 30.06. des Jahres) diese Pflichtstunden nicht oder nur teilweise geleistet hat, muss eine finanzielle Ersatzleistung von 10 € für jede nicht geleistete Stunde bezahlen.
Die finanzielle Ersatzleistung wird von den Stammvereinen eingezogen und kommt diesen direkt zugute, weil die Stammvereine für die Erhaltung unserer Sportplätze in Moisburg und Wenzendorf verantwortlich sind.
Die finanzielle Ersatzleistung wird von den Stammvereinen eingezogen und kommt diesen direkt zugute, weil die Stammvereine für die Erhaltung unserer Sportplätze in Moisburg und Wenzendorf verantwortlich sind.
Durchführung
Der Arbeitsdienst erfolgt auf Einladung des Vorstandes über die Trainer und Betreuer der Mannschaften des Vereins. Er wird in der Regel auf den Sportplätzen in Moisburg und Wenzendorf geleistet. Schiedsrichter, Betreuer und Ehrenamtliche müssen keinen zusätzlichen Dienst leisten; ihre Arbeitspflicht gilt durch ihre Funktion und ihr Engagement im und für den Verein als erfüllt.
Nachweis mit Arbeitskarten
Der Nachweis der Arbeitspflicht erfolgt ab der Saison 2019/20 mit Hilfe von Arbeitskarten.
Die Arbeitskarten werden vom Vorstand ausgegeben und von den Trainern und Betreuern verteilt.
Abgezeichnet werden die Arbeitskarten vom Vorstand oder seinen Bevollmächtigten.
Die Arbeitskarten werden vom Vorstand ausgegeben und von den Trainern und Betreuern verteilt.
Abgezeichnet werden die Arbeitskarten vom Vorstand oder seinen Bevollmächtigten.
„Fertige“ Arbeitskarten mit den nachgewiesenen Arbeitsstunden müssen bis zum 30. Juni des Jahres beim Vorstand eingereicht werden. Es besteht eine Bringschuld, das heißt nicht eingereichte Arbeitskarten bedeuten, dass kein Arbeitsdienst nachgewiesen wurde.
Der Vorstand